AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaltenbach Aussenwerbung Web-Dispo

  1. Allgemeines: Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Kaltenbach Aussenwerbung GmbH, Sunderlohstr. 46, D-58091 Hagen (nachstehend: Kaltenbach Aussenwerbung), gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vorschriften der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Kaltenbach Aussenwerbung nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Kaltenbach Aussenwerbung und den Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Des Weiteren und soweit nicht Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Web-Dispo anderes regeln, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Außenwerbung, die im Anschluss angezeigt werden. Wir empfehlen, bei Bestellung, sämtliche Transaktionsdaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Web-Dispo auszudrucken.
  2. Auftragsbestätigung und Vertragsschluss: Kaltenbach Aussenwerbung bietet dem Auftraggeber auf seinem Internetauftritt. die Möglichkeit, Werbestandorte für Außenwerbung zu buchen. Der Auftraggeber gibt seine Daten ein und bestellt verbindlich die Buchung der ausgewählten Werbestandorte und ggf. die Produktion und den Versand der für die Werbeaktion erforderlichen Plakate. Der Vertrag über die bestellten Werbestandorte kommt erst durch eine Auftragsbestätigung zustande, die Kaltenbach Aussenwerbung nach Bearbeitung der Bestellung per eMail an die vom Auftraggeber angegebene eMail-Adresse sendet. Durch das Abschicken der Daten von der Internet-Seite von Kaltenbach Aussenwerbung durch den Auftraggeber (Bestellung) an Kaltenbach Aussenwerbung kommt kein Vertrag zustande.
  3. Rückgabe- und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: Bei Fernabsatzverträgen kann der Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Kaltenbach Aussenwerbung. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Kaltenbach GmbH, Sunderlohstr. 46, D-58091 Hagen. Ein Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Kaltenbach Aussenwerbung Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Auftraggeber die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Waren nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Das im § 355 BGB festgelegte Widerrufsrecht erlischt, wenn Kaltenbach Aussenwerbung mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grund einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers vor der Widerrufsfrist begonnen hat.
  4. Inhalt der Plakate, Beeinträchtigung von Rechten Dritter: Für die Inhalte der Plakate (z.B. vom Auftraggeber verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken), die auf die gebuchten Werbestandorte aufgebracht werden, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei allen Plakaten, die auf den gebuchten Standorten zum Einsatz kommen, geht Kaltenbach Aussenwerbung davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch Kaltenbach Aussenwerbung erfolgt nicht. Kaltenbach Aussenwerbung weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem Auftraggeber im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftraggeber das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seinem Plakat einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber haftet für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstehenden Kosten und Ansprüche und stellt Kaltenbach Aussenwerbung bei einer Inanspruchnahme durch Dritte von jeglicher Haftung frei. Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der Plakate nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. Kaltenbach Aussenwerbung behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.
  5. Preise, Aktionsabwicklung/Lieferung, Zahlung: Die Abwicklung der Plakatwerbeaktion erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, auf dem Internetauftritt von Kaltenbach Aussenwerbung. angegebenen Preisen. Die Preise setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anmietung, Anbringung und Entfernung der Plakate auf Werbestandorte. Kosten für die Produktion und den Versand der Plakate sind in den vorgenannten Preisen nicht enthalten. Beauftragt der Auftraggeber die Kaltenbach Aussenwerbung mit der Plakatproduktion und dem Versand der Plakate, teilt Kaltenbach Aussenwerbung ihm die hierfür anfallenden Kosten gesondert mit und stellt sie gesondert in Rechnung. Die Erstellung der Druckvorlagen obliegt dem Auftraggeber und hat entsprechend den technischen Anforderungen der ausführenden Druckerei zu erfolgen. Der Auftragnehmer erhält eine Information über die technischen Anforderungen von der Kaltenbach Aussenwerbung spätestens mit der Auftragsbestätigung. Kosten für Vertrags- und Nutzungsrechte, hervorgerufen durch die Verwendung selbst eingebrachter Bilder und/oder Grafiken in die Plakate, sind in diesen Preisen ebenfalls nicht enthalten und vom Auftraggeber ggf. zusätzlich zu tragen (s. hierzu auch § 4).Alle in der Web-Dispo genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19.%).Voraussetzung für die Abwicklung der Plakataktion ist der vollständige Ausgleich des von Kaltenbach Aussenwerbung mit der Auftragsbestätigung eingeforderten Betrages. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt unmittelbar nach Versendung der Auftragsbestätigung durch Banklastschrift oder Bankeinzug. Hierbei gelten folgende Fristen:20% Anzahlung für Aufträge, die mehr als 65 Tage vor Plakatierungsbeginn erteilt werden, sofort nach Auftragserteilung; weitere 50% als zweite Teilzahlung 64 Tage vor dem Plakatierungsbeginn; Restzahlung in Höhe von 30% bis 21 Tagen vor dem Plakatierungsbeginn. Sollte der verbleibende Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Plakatierung weniger als 65 Tage betragen, werden die Anzahlung und die zweite Teilzahlung zusammen sofort nach Auftragserteilung fällig. Für den Fall, dass zwischen Auftragserteilung und Plakatierung weniger als 21 Tage liegen, wird der Gesamtbetrag sofort nach Auftragsvergabe fällig. Die für den Zahlungsvorgang erforderlichen Daten stellt der Auftraggeber Kaltenbach Aussenwerbung im dafür vorgesehenen Formular zur Verfügung (siehe hierzu auch § 9 Datenschutz bzw. die gesonderten Angaben zum Datenschutz).Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Auftraggeber in vollem Umfange zum Ersatz der Kaltenbach Aussenwerbung dadurch entstandenen Kosten verpflichtet. Kaltenbach Aussenwerbung stellt hierfür in der Regel eine Pauschale in Höhe von 45,22 Euro (38,- Euro zzgl. MwSt.) in Rechnung, die sofort fällig werden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet. Der Mindestzinssatz beträgt 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Kaltenbach Aussenwerbung – auch während der Laufzeit eines Auftrags – berechtigt, die Durchführung weiterer Aushänge, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen Kaltenbach Aussenwerbung erwachsen. Unterlässt die Kaltenbach Aussenwerbung die Durchführung des Auftrages, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen werden der Kaltenbach Aussenwerbung angerechnet.
  6. Aufrechnung: Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Kaltenbach Aussenwerbung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  7. Mängelgewährleistung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm gestellten grafischen Vorgaben für den Plakatdruck selbst zu prüfen. Eine Kontrolle der Plakate durch Kaltenbach Aussenwerbung erfolgt nicht. Eventuelle Farbabweichungen vom Druckergebnis zu den Bildschirmfarben sind technisch bedingt und kein Reklamationsgrund. Der Auftraggeber erteilt die Druckfreigabe durch das Absenden der Bestellung an Kaltenbach Aussenwerbung. Mit der Bestellung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstehen. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen unverzüglich, aber unbedingt während der Aushangzeit der Plakate schriftlich geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate sind hinzunehmen und stellen kein Reklamationsgrund dar. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Plakatwerbeaktion müssen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht und durch Beweismittel (z.B. Fotos) belegt werden. Soweit an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt sind, gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Plakataktion zu gewährleisten, sind für jede Buchung eines Plakatstandorts und jedes Aktionszeitraums ein Plakat herzustellen und an die zuständigen Plakatkleber zu verschicken. Zusätzlich müssen mindestens weitere 10 % dieser Plakatmenge als Ersatzplakate (aufgerundet auf volle Plakate) jeder Sendungen an die Plakatkleber beigefügt werden. Plakatierungsausfälle bzw. Beschädigungen an Plakaten, die die Plakatunternehmen wegen nicht bzw. nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellter Ersatzplakate nicht erneuern bzw. ausbessern konnten, berechtigen nicht zur Reklamation oder Erstattung der Kosten. Plakatierungsausfälle, die Kaltenbach Aussenwerbung zu vertreten hat, werden dem Auftraggeber nur für den Zeitraum erstattet, an dem die Werbung nicht ausgehangen hat. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei kurzfristigem Ausfall von Werbeanlage (z.B. durch Verparkung, Baustellen, Behinderungen etc.) eine gleichwertige andere Werbetafel plakatiert wird. Ersatzansprüche hieraus sind nur möglich, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die Ersatzstelle keinen gleichwertigen Ersatz darstellt. Kaltenbach Aussenwerbung wird den Auftraggeber über Ausfälle bzw. Änderungen informieren. Der Ausfall einzelner Werbeanlagen berechtigt den Auftraggeber nicht, die gesamte Werbeaktion zu stornieren. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format – oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die nicht Kaltenbach Aussenwerbung zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Ersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist Kaltenbach Aussenwerbung zur Nacherfüllung oder Erstattung der Kosten berechtigt. Kaltenbach Aussenwerbung erstattet bei berechtigten Mängeln lediglich die vom Auftraggeber geleisteten Beträge. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
  8. Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung: Kaltenbach Aussenwerbung bemüht sich, Ihren Internetauftritt stets betriebsbereit zu halten. Kaltenbach Aussenwerbung übernimmt aber keine Haftung für Schäden und Fehler, die einem Auftraggeber im Falle einer zeitweiligen Unerreichbarkeit der Website oder im Falle anderer technischer Probleme entstehen (das gilt insbesondere für Bestellungen, die Kaltenbach Aussenwerbung nicht erreichen). Kaltenbach Aussenwerbung haftet für Pflichtverletzungen von Kaltenbach Aussenwerbung oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Jegliche Haftung von Kaltenbach Aussenwerbung ist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. In diesem Fall haftet Kaltenbach Aussenwerbung nur für typische und vorhersehbaren Schäden, wobei die Haftung im Einzelfall auf die Erstattung der vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen für die Plakatwerbeaktion. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung von Kaltenbach Aussenwerbung wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen der Absätze 1 und 2 unberührt. Kaltenbach Aussenwerbung haftet nicht für Ausfälle, Beschädigungen an Plakaten etc., die von Dritten verübt wurden (z.B. Beschädigung, Überklebung, Bemalung von Plakaten). Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – gegen Dritte – aus diesen Vorkommnissen obliegt dem Auftraggeber.
  9. Datenschutz, Sicherung der Bilddateien: Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen Daten von Kaltenbach Aussenwerbung auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten Daten werden von Kaltenbach Aussenwerbung selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Datenschutzerklärung. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Kaltenbach Aussenwerbung ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
  10. Rücktritt des Auftraggebers: Der Auftraggeber kann seinen Auftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung (wird in der Regel als eMail verschickt) kostenfrei stornieren. Die Stornierung hat schriftlich an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse bzw. E-Mail-Adresse zu erfolgen. Später eintreffende Stornierungen bzw. Teilstornierungen sind nur auf dem Kulanzweg möglich, nämlich wenn es Kaltenbach Aussenwerbung gelingt, aus ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten entlassen zu werden. Für später eintreffende Stornierungen erhebt Kaltenbach Aussenwerbung Stornokosten in Höhe von 45,22 Euro (38,- Euro zzgl. MwSt.), die sofort fällig werden. Neben dieser Pauschale hat der Auftraggeber alle durch den Storno bedingten Kosten (z.B. Kosten für von Kaltenbach Aussenwerbung nicht mehr stornier bare Werbeanlagebuchungen; Stornokosten Dritter, Bankgebühren für Rücklastschriften; etc.) zu tragen. Sie werden dem Auftraggeber von Kaltenbach Aussenwerbung ebenfalls in Rechnung gestellt und sind ebenfalls sofort fällig. Die vom Auftraggeber erteilte Bankeinzugsermächtigung gilt auch für den Einzug der Stornogebühren bzw. der Ausfallkosten.
  11. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz der Kaltenbach GmbH, z.Zt. also Hagen. Auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz der Kaltenbach Aussenwerbung vereinbart.

 

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